Im Gewerbeschein steht „Lebens- und Sozialberatung / psychologische Beratung“ – doch was bedeutet das genau?
Die Bezeichnung „psychologische Beratung“ im Gewerbeschein dient der besseren Verständlichkeit, ist aber nicht mit der Beratung durch Klinische PsychologInnen gleichzusetzen.
„Psychologische Beratung“ in diesem Zusammenhang ist kein medizinischer oder klinischer Begriff, sondern beschreibt den beratenden Umgang mit psychischen, sozialen und emotionalen Themen im Rahmen der Lebens- und Sozialberatung (LSB).
So mag der Begriff "Psychosoziale Beratung", welcher auch immer wieder in diesem Zusammenhang zu lesen ist, besser passen.
Beratung und Coaching können nahezu synonym verwendet werden. In der Beratung wie auch im Coaching unterstützt man Menschen in herausfordernden Lebensphasen, bei Beziehungsfragen, Stressbewältigung, Krisen, Neuorientierung, Veränderungsprozesse, Persönlichkeits- entwicklung und vielem mehr – auf lösungs- und ressourcenorientierte Weise. Der Klient, die Klientin haben eine Eigenverantwortung. Man spricht auch von Coachingpartnerschaft.
Der Coach, die Beraterin stellt keine Diagnosen und behandelt keine psychischen Erkrankungen. Sollte therapeutische oder klinisch-psychologische Hilfe notwendig sein, kann man in Kooperation mit PsychotherapeutInnen oder Klinischen PsychologInnen arbeiten.
FAZIT: Die Bezeichnung „psychologischer Berater“ auf dem Gewerbeschein der Lebens- und SozialberaterInnen ist eine nicht-geschützte Zusatzbezeichnung, die sich auf das Tätigkeitsfeld bezieht – aber nicht mit der psychologischen Beratung im medizinischen Kontext zu verwechseln ist.
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